Skip Navigation View Sitemap

Terms and Conditions

Deutsches privates Institut für Nachhaltigkeit & Ökonomie vertreten durch Herrn Stefan Dissel, Gasselstiege 492, 48159 Münster

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen, Zertifizierungen, Bewertungen, Analysen, Berechnungen, Prüfungen und Beratungsleistungen, die das Deutsche private Institut für Nachhaltigkeit & Ökonomie (nachfolgend „Institut“) vertreten durch Herrn Stefan Dissel, gegenüber seinen Kunden erbringt.
(2) Das Angebot des Instituts richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als das Institut ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der im jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot definierten Leistungen. Dies umfasst insbesondere:
Die Durchführung von Nachhaltigkeitsbewertungen, -analysen, -prüfungen und - zertifizierungen. Die Durchführung von Berechnungen und die Erstellung von Berichten, Nachhaltigkeitsberichten, Prüfberichten, Berichten zur Dokumentation und Anderen. Durchführung von Terminen beim Kunden vor Ort im Rahmen eines Audits und Überwachungstermins.
Eine mögliche Vergabe von Siegeln, Medaillen und anderen Emblemen, Die Erstellung von Nachhaltigkeits- und Unternehmensberichten. Die Durchführung von CO2-Analysen, Beratungsleistungen zu Nachhaltigkeitsratings und Selbstauskunftsfragebögen.
(2) Das Institut erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Praxis. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet das Institut keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine garantierte Anerkennung von Leistungen, Zertifikate und Bescheinigungen durch Dritte.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Angebote des Instituts sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten.
(2) Die Beauftragung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Instituts oder durch den Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung zustande.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Institut bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen vollumfänglich und auf eigene Kosten zu unterstützen.
(2) Der Kunde hat dem Institut alle für die Durchführung der Prüfung, Bewertung, Zertifizierung oder Beratung erforderlichen Unterlagen, Daten, Nachweise und Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
(3) Das Institut ist berechtigt, den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind entsprechend zu vergüten.

§ 5 Nutzung von Medaillen, Siegeln und Zertifikaten

(1) Mit erfolgreichem Abschluss einer Bewertung, Analyse, Zertifizierung und vollständiger Bezahlung der Vergütung erhält der Kunde das Recht, das vereinbarte Siegel, die vereinbarte Medaille, Berichte jeglicher Art, Analyse-Auswertungen und andere Bescheinigungen des Instituts für den vertraglich festgelegten Zeitraum und Zweck zu nutzen. Dies immer nur im Rahmen der rechtskonformen Verwendung für Marketing, Kommunikation zu Stakeholdern und Anderem. Die Verantwortung für die rechtlich einwandfreie Verwendung liegt ausschließlich bei dem Kunden. Er hat vorher alle rechtlichen Pflichten für eine Nutzung zu klären.
(2) Eine Medaille, Siegel, Berichte, Auswertungen und andere Bescheinigungen dürfen nur in der vom Institut zur Verfügung gestellten Form und unter Einhaltung der geltenden Markenund CI-Richtlinien des Instituts verwendet werden. Jede missbräuchliche, irreführende, den Verbraucher täuschende oder auf andere Art unbefugte Nutzung ist untersagt.
(3) Das Institut behält sich das Recht vor, die erteilte Nutzungslizenz oder -bescheinigung für Medaillen und Siegel mit sofortiger Wirkung zu entziehen, wenn der Kunde schwerwiegend gegen die Kriterien der Bewertung, Analyse und Zertifizierung verstößt oder die vereinbarten Gebühren nicht entrichtet.

§ 6 Digitale Nutzung von Medaillen, Siegeln, Berichten, Auswertungen, Bescheinigungen und Zertifikaten

(1) Einräumung von Nutzungsrechten im digitalen Raum

Mit erfolgreichem Abschluss unserer Leistungen insbesondere der Bewertung, Analyse, Berichterstattung, Zertifizierung und vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung räumt das Institut dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares und zeitlich auf die Gültigkeit der erbrachten Leistungen, einer Bescheinigung oder eines Zertifikats beschränktes Recht ein, die bereitgestellten Dokumente, Medaille oder das Siegel und die Bescheinigung und das Zertifikat in digitaler Form zu nutzen. Dies umfasst die Darstellung auf der firmeneigenen Website des Kunden, in Newslettern, E-Mail-Signaturen sowie auf den offiziellen Social-Media-Kanälen und weiteren vereinbarten Wergen der Nutzung des Kunden, aber immer ausschließlich unter der Voraussetzung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.

(2) Verlinkungspflicht und Validierung


Der Kunde ist verpflichtet, die digital eingebundene Medaille und das Siegel auf Webseiten und in digitalen Medien mit einer vom Institut vorgegebenen Ziel-URL (z. B. der offiziellen Validierungsseite des Instituts unter di-no.eu oder einem individuellen Bescheinigungseintrag) zu verlinken. Die Verlinkung muss so ausgestaltet sein, dass Dritte die Gültigkeit und den aktuellen Status der Bewertung und Analyse jederzeit mit einem Klick überprüfen können. Eine Einbindung der Medaille oder des Siegels ohne diese Verlinkung ist unzulässig.

(3) Integrität und Modifikationsverbot

Die digitalen Dateien der Medaille, des Siegels und der Bescheinigung oder des Zertifikats dürfen nur in der vom Institut hochgeladenen oder zur Verfügung gestellten Originalfassung (Dateiformat, Farbgestaltung, Proportionen) verwendet werden. Jede technische oder visuelle Veränderung, Verfremdung, Animation oder Teilung der Medaille und Siegels (z. B. das Heraustrennen einzelner Bildelemente) ist strikt untersagt. Die Medaille und das Siegel darf nicht in einer Weise skaliert werden, die zu einer Unleserlichkeit der Bescheinigungsnummer oder des Gültigkeitsjahres führt.

(4) Kontext der digitalen Platzierung

Die Medaille und das Siegel dürfen im digitalen Raum nur in einem Kontext platziert werden, der einen eindeutigen Bezug zu dem bewerteten Unternehmen herstellt. Die Platzierung darf nicht den Eindruck erwecken, dass nicht-bewertete oder zertifizierte Unternehmensteile, Tochtergesellschaften oder Produkte vom Leistungsumfang der Bewertung oder Zertifizierung abgedeckt sind. Die Nutzung der Medaille und des Siegels auf Webseiten mit rechtswidrigen, diskriminierenden, rassistischen oder rufschädigenden Inhalten ist untersagt.

(5) Automatisiertes Ende des Nutzungsrechts und Löschungspflicht

Das Recht zur digitalen Nutzung erlischt automatisch mit dem Ablauf der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung oder des Zertifikats, im Falle eines Entzugs der erteilten Bescheinigung zur Unternehmensbewertung und der Zertifizierung durch das Institut oder bei Beendigung des zugrundeliegenden Vertrages. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, die Medaille, das Siegel, das Zertifikat sowie sämtliche Verweise darauf innerhalb von 5 Werktagen von allen Webseiten, Servern, Social-Media-Profilen und sonstigen digitalen Medien restlos zu entfernen (De-Publikation). Ein „As-of-Information“-Archivieren abgelaufener Medaillen und Siegel auf der Website ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Instituts zulässig.

(6) Verantwortlichkeit und Freistellung

Der Kunde trägt die alleinige presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, marketingrechtliche und markenrechtliche Verantwortung für die konkrete Art und Weise der digitalen Einbindung und Bewerbung der Medaille und des Siegels. Sollten Dritte (z. B. Verbraucherschutzverbände oder Mitbewerber) das Institut wegen einer wettbewerbswidrigen oder irreführenden digitalen Verwendung der Medaille und des Siegels durch den Kunden in Anspruch nehmen, stellt der Kunde das Institut von allen daraus resultierenden Ansprüchen, Kosten der Rechtsverteidigung und Strafen im Innenverhältnis vollständig frei.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen des Instituts sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind (§ 288 Abs. 2 BGB). Das Institut behält sich vor, Leistungen oder die Freigabe von Medaillen, Siegeln und allen anderen Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

§ 8 Haftung und Gewährleistung

(1) Die Haftung für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, im Falle einer Schadensentstehung an dessen Eindämmung und Verhinderung einer Schadensausweitung umfänglich mitzuwirken.
(2) Die Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Daten und Dokumente wird vom Institut nicht unabhängig überprüft. Für Schäden, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen, übernimmt das Institut keine Haftung.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten geschäftlichen und betrieblichen Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen als vertraulich anzusehen sind, streng vertraulich zu behandeln.
(2) Das Institut verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks und gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG).

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrages sowie die Kündigungsfristen richten sich nach den individuellen Vereinbarungen im Einzelvertrag (z.B. Laufzeit eines Überwachungsaudits).
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für das Institut insbesondere vor, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird oder durch sein Verhalten das Ansehen des Instituts oder die Integrität der Medaille und des Siegels gefährdet.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Münster (Westfalen), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Back to top